Rechtsprechung
LG München I, 24.04.2017 - 4 HK O 4011/17 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
UWG § 7 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 2, § 4 Nr. 4, § 5
Unterlassungsanspruch wegen unlauterer Vertriebsmethoden bei der Abwerbung von Stromkunden - rewis.io
Unterlassungsanspruch wegen unlauterer Vertriebsmethoden bei der Abwerbung von Stromkunden
- ra.de
Verfahrensgang
- LG München I, 17.03.2017 - 4 HKO 4011/17
- LG München I, 24.04.2017 - 4 HK O 4011/17
- OLG München, 14.09.2017 - 6 U 1864/17
Wird zitiert von ... (2)
- OLG München, 07.02.2019 - 6 U 2404/18
Verhältnis des wettbewerbsrechtlichen Belästigungsverbots zum europäischen …
Auf Antrag der Klägerin erließ das Landgericht München I daraufhin mit Beschluss vom 17.03.2017 gegen die Beklagte die in Anlagenkonvolut K 9 wiedergegebene einstweilige Verfügung, deren Tenor dem hiesigen Unterlassungsantrag des Klägers (I.) entspricht und die mit Endurteil vom 24.04.2017 (Az.: 4 HKO 4011/17) bestätigt wurde (Anlage K 10).Wegen dieses Sachverhalts hat die Klägerin gegen die Beklagte ein Ordnungsmittelverfahren wegen Verstoßes gegen die einstweilige Verfügung vom 17.03.2017 beim Landgericht München I (Az.: 4 HKO 4011/17) angestrengt.
- OLG München, 21.03.2019 - 6 U 3377/18
Telefonanrufe zu Werbezwecken bei Verbrauchern ohne vorherige Einwilligung
Auf Antrag der Klägerin erließ das Landgericht München I daraufhin mit Beschluss vom 17.03.2017 gegen die Beklagte die in Anlagenkonvolut K 9 wiedergegebene einstweilige Verfügung, deren Tenor dem hiesigen Unterlassungsantrag des Klägers (I.) entspricht und die mit Endurteil vom 24.04.2017 (Az.: 4 HKO 4011/17) bestätigt wurde (Anlage K 10).Wegen dieses Sachverhalts hat die Klägerin gegen die Beklagte ein Ordnungsmittelverfahren wegen Verstoßes gegen die einstweilige Verfügung vom 17.03.2017 beim Landgericht München I (Az.: 4 HKO 4011/17) angestrengt.
Rechtsprechung
LG München I, 17.03.2017 - 4 HKO 4011/17 |
Verfahrensgang
- LG München I, 17.03.2017 - 4 HKO 4011/17
- LG München I, 24.04.2017 - 4 HKO 4011/17
- OLG München, 14.09.2017 - 6 U 1864/17
Wird zitiert von ...
- OLG München, 14.09.2017 - 6 U 1864/17
Vollziehung einer einstweiligen Verfügung durch Zustellung
Auf Antrag der Antragstellerin vom 16.03.2017 hat das Landgericht mit Beschluss vom 17.03.2017 (Az. 4 HKO 4011/17) eine einstweilige Verfügung erlassen, in der der Antragsgegnerin bei Meldung der gesetzlichen Ordnungsmittel untersagt wurde,.Die einstweilige Beschlussverfügung des LG München I vom 17.03.2017 - 4 HK O 4011/17, bestätigt durch Urteil des LG München I vom 24.04.2017, wird aufgehoben; der Verfügungsantrag wird zurückgewiesen.
So habe der Antragsgegnervertreter per 27.03.2017 mittels Telefax ausdrücklich den Empfang dahingehend bestätigt, dass er am 27.03.2017 "in beglaubigter Kopie eine vollständige Ausfertigung der einstweiligen Verfügung des Landgerichts München I vom 17.03.2017 zum Aktenzeichen 4 HK O 4011/17 einschließlich Antragsschrift vom 16.03.2017 nebst Anlagen von den Verfahrensbevollmächtigten der Antragstellerin [...] gemäß §§ 195, 174 ZPO von Anwalt zu Anwalt per Telefax zugestellt erhalten" habe (Anlage AS 16).